Nutzungsbedingungen für die Jobbörse des Stadtsportbundes Düsseldorf e.V.
Der Stadtsportbund Düsseldorf e.V., Arenastr.1, 40474 Düsseldorf, (nachfolgend auch SSB genannt) stellt auf seinen Internetseiten u.a. auch eine sog. Jobbörse für Stellenangebote und Gesuche im Sport in NRW zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Stellenangebote und Gesuche erfolgt unentgeltlich.
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Bedingungen für die Nutzung der Jobbörse des SSB. Mit Ausfüllen des Online-Formulars „Angebot erstellen“ und durch Anklicken des Feldes „Absenden“ und „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ stimmt die nutzende Person diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich zu und erkennt an, diese gelesen und verstanden zu haben.
II. Vertragsschluss
- Die Veröffentlichung eines Stellenangebots in der Jobbörse des SSB setzt zunächst voraus, dass die nutzende Person die im Formular „Angebot erstellen“ vorgesehenen Pflichtfelder wahrheitsgemäß und korrekt ausfüllt. Das Stellenangebot muss ferner einen Bezug zum Sport in NRW haben. Der SSB behält sich vor, die bei der Registrierung gemachten Angaben der nutzenden Person zu überprüfen.
- Mit Absendung des Stellenangebots gibt die nutzende Person gegenüber dem SSB ein Angebot auf den Abschluss eines Nutzungsvertrages über die Veröffentlichung des Stellenangebots in der Jobbörse ab.
- Ein Anspruch der nutzenden Person auf Veröffentlichung des Stellenangebots auf den Internetseiten des SSB besteht nicht. Der SSB behält sich vor, das Angebot der nutzenden Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird der SSB die nutzende Person informieren.
- Nach Absenden des Stellenangebots erhält die nutzende Person zunächst eine Mitteilung des SSB dass das Stellenangebot eingegangen ist. Hierbei handelt es sich lediglich um eine „Eingangsbestätigung“. Der Vertrag kommt erst mit einer gesonderten E-Mail-Bestätigung über die Veröffentlichung des Stellenangebots zustande. Das Stellenangebot wird dann für die Dauer von maximal drei Monaten auf der Jobbörse des SSB online gestellt. Im Anschluss erfolgt eine Archivierung des Jobangebots durch den SSB für die Dauer von sechs Monaten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für die Anzeige bleiben hiervon unberührt. Deren Erfüllung obliegt der nutzenden Person. Insofern hat die nutzende Person die Sicherung und Archivierung in eigenen Systemen eigenverantwortlich sicherzustellen.
III. Pflichten der nutzenden Person
1. Die nutzende Person versichert, dass das Stellenangebot nicht gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter beeinträchtigt (z. B. Mindestarbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Lohnuntergrenzen, sittenwidrige Lohnangebote, Diskriminierungsverbote, Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechtsgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes u.a.).
2. Sollte der SSB aufgrund der Inhalte der nutzenden Person durch Dritte in Anspruch genommen werden (z.B. im Rahmen der sogenannten Störerhaftung), dann stellt die nutzende Person den SSB von jeglichen Forderungen Dritter einschließlich gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahrenskosten frei.
IV. Keine inhaltliche Prüfung durch den SSB Düsseldorf
Der SSB überprüft die Stellenangebote der nutzenden Person grundsätzlich nicht. Er stellt durch einen Support aber sicher, dass Hinweisen auf Missbrauchsfälle nachgegangen wird und rechtswidrige Angebote unverzüglich gelöscht werden.
V. Sperrung von nutzenden Person
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen hat der SSB das Recht, das Stellenangebot sofort zu löschen.
VI. Kündigung
Der Nutzungsvertrag kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen sowohl durch die nutzende Person als auch durch den SSB durch Kündigung des Nutzungsvertrags per E-Mail mit Wirkung für die Zukunft beendet werden.
VII. Haftung
- Für die Inhalte der Stellenangebote trägt die nutzende Person die ausschließliche Verantwortung, in dessen Auftrag sie eingestellt wurden.
- Der SSB haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit der Stellenangebote der nutzenden Person.
- Der SSB übernimmt keine Haftung für Störungen der Erreichbarkeit der Jobbörse, soweit die Ursachen der Störungen nicht im Einflussbereich des Betreibers liegen. Hierunter fallen insbesondere Funktionsstörungen der Datenleitungen zum Server, auf dem die Daten abgelegt sind, sowie Stromausfälle und andere Fälle höherer Gewalt.
- Im Übrigen sind die Haftung des SSB sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der SSB für jeden Grad seines Verschuldens oder seiner Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
VIII. Schlussbestimmungen
- Dieser Nutzungsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit von den übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung soll eine Regelung gelten, welche die Parteien nach Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
Düsseldorf im März 2022